Statuten
§1 Zweck der Statuten
Der Zeck der Statuten ist es, einheitliche Rahmenbediungen bei den Kegelabenden und Veranstaltungen der Pullenpfeiffer zu schaffen.
§2 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Vorschriften gelten für alle Mitglieder des Pullenpfeiffer Kegelclubs und für die am Kegelabend anwesenden Gastkegler.
§3 Mitgliedbeitrag
(1) Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf 4,00 € pro Monat.
(2) Wenn ein Mitglied an einem Abend nicht anwesend ist, wird der Durchschnitt der Strafen des Abends bei ihm aufgeschrieben.
§4 Ordnungsstrafen
(siehe Kassenzettel von Vande)
§5 Ausscheiden
(1) Ausscheidende Mitglieder erhalten keine eingezahlten Clubbeiträge aus der Kegelkasse wieder.
(2) Dem Mitglied ist es erlaubt, bei der nächsten gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen. Jedoch muss vorher ein Finanzausgleich gezahlt werden. Der Finanzausgleich beläuft sich auf die monatlichen Gebühren und den Durchschnitt der Strafen in Differenz zu den bereits geleisteten Zahlung während der Mitgliedschaft, ab dem Zeitpunkt der letzten gemeinsamen Veranstaltung.
§6 Anstandsrunden
(1) Beim Kegeln werden so lange Runden bestellt, bis nicht mehr geklingelt wird und jeder selbst bezahlt. Die Runden werden auf einen gemeinsamen Deckel aufgeschrieben. Der Deckel wird am Ende addiert und auf die einzelnen Deckel, der vorhandenen Kegler (Mitglieder und Gastkegler) - aufgeteilt.
§7 Strafrunden
(1) Hat ein Mitglied Geburtstag ist eine Runde beim nächsten Kegeln fällig.
(2) Findet ein Mitglied eine Freundin wird beim nächsten Kegeln eine Runde auf seinen Deckel aufgeschrieben.
(3) Vergisst ein Mitglied die Geburtstagsgrüße eines anderen Mitglieds schreibt der Strafenwart eine Runde auf. Die Grüße dürfen nur persönlich, mit einer SMS oder einem Telefonat übergeben werden. Die Gratulation über anderen Medien ist ausgeschloßen und wird mit einer Runde bezahlt.
(4) Eine bestande Prüfung ist ein Grund für eine Anstandsrunde. Als Prüfung zählt hierbei: Führerschein (Ersterwerb u.o. Verlust, jedoch keine Erweiterung), bestandende Berufsausbildung, alle Prüfungen die man bei den Pfadfindern ablegen kann.
(5) Wird aus dem Urlaubsort keine Postkarte geschickt, ist eine Runde beim nächsten Kegeln fällig. Bei einem Urlaub unter 4 Tage gilt diese Regel nicht. Wird die Postkarte nicht im Urlaubsort bzw. in einem Radius von 50km verschickt, wird die Postkarte nicht gewertet.
(6) Ist in der Zeitung ein Foto mit einem Mitglied veröffentlicht, so ist beim nächsten Kegeln eine Runde fällig. Wird nur der Name genannt oder ist der Kegelclub im Artikel erwähnt, trifft diese Regel nicht zu. Erscheint das gleiche Foto in einer anderen Zeitung, so ist keine weitere Strafrunde fällig.
(7) Eine Runde ist bezahlen, wenn ein Mitglied im Fernsehen zu sehen oder im Radio zu hören ist.
(8) Bei ungebührlichen Verhalten kann der Vorstand eine Strafrunde verordnen.
§8 Fairness
(1) Trinkt ein Mitglied oder ein Gastkegler an einem Abend keinen Alkohol, erklärt er sich freiwillig bereit die anderen mit dem Auto nach dem Kegeln zu weiteren Veranstaltungen zu fahren, sollten sich die Veranstaltung in einer angemessenen Entfernung befinden.
§9 Beschlußfähigkeit
(1) Allgemeine Entscheidungen benötigen eine einfache Mehrheit.
(2) Änderungen an der Personalstruktur sind mit einer 2/3 Mehrheit gültig.